Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch: was tun?
Der Personaler fragt, ob du schwanger bist oder Kinder planst, und du starrst auf deine Kaffeetasse und denkst nur: darf er das? Kurze Antwort: nein, in den meisten Fällen nicht. Und wie du reagierst, das ist keine Detailfrage, sondern entscheidet oft über den ganzen Prozess.
Was das AGG für dich im Gespräch bedeutet#
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, soll Benachteiligungen wegen bestimmter Merkmale verhindern. Im Bewerbungsgespräch heißt das praktisch: Fragen zu Themen, die nichts mit der Stelle zu tun haben, sind unzulässig, weil sie genau solche Merkmale ausforschen.
Die Rechtsprechung hat daraus ein sogenanntes Recht zur Lüge abgeleitet. Vorsichtig formuliert: Wenn eine Frage unzulässig ist, darf eine falsche Antwort in der Regel nicht gegen dich verwendet werden. Der Arbeitsvertrag kann dann nicht allein deshalb angefochten werden, weil du bei so einer Frage gelogen hast.
Das ist kein Freibrief. Es ist ein Schutz, der im Streitfall greift, nicht eine Anleitung zum Lügen im Bewerbungsalltag.
Den nächsten Ratgeber per E-Mail
Neue Ratgeber und aktuelle Jobs in einer kurzen E-Mail. Kostenlos.
Fragen, die grundsätzlich unzulässig sind#
Schwangerschaft und Familienplanung. Punkt. Selbst bei befristeten Verträgen ist die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig, weil sie gezielt ein Merkmal ausforscht, das das AGG schützt. Ob du es beantwortest, ist eine andere Geschichte.
Religion. Die Frage nach deinem Glauben, deiner Konfession oder ob du sonntags arbeiten kannst, weil du evangelisch bist, läuft auf dasselbe hinaus.
Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Ob du in einer Gewerkschaft bist oder eine bestimmte Partei wählst, geht den Arbeitgeber in der Regel nichts an.
Sexuelle Orientierung. Fragen dazu sind unzulässig, auch wenn sie beiläufig und mit einem Scherz verpackt kommen.
Gesundheit ohne Bezug zur Tätigkeit. Die Frage, ob du in den letzten fünf Jahren krank warst oder psychische Probleme hattest, ist unzulässig, solange es keinen konkreten Bezug zur ausgeschriebenen Arbeit gibt. Dass du eine Treppe steigen musst, ist eine andere Frage als deine Krankengeschichte.
Meine Beobachtung nach vielen Gesprächen: Die heiklen Fragen kommen fast nie bösartig, sondern beiläufig, mitten im Smalltalk über Familie oder Wochenende. Genau deshalb überraschen sie dich.
Die Ausnahmen: Tendenzbetriebe und Tätigkeitsbezug#
Kirchliche Arbeitgeber, Parteien, bestimmte Verbände und andere Tendenzbetriebe dürfen in engen Grenzen mehr fragen. Wer etwa für eine Kirche arbeitet, kann nach der Konfession gefragt werden, weil die Zugehörigkeit dort für die Tätigkeit eine Rolle spielt. Die Grenzen sind eng und die Rechtslage hier kompliziert.
Auch Fragen mit konkretem Tätigkeitsbezug sind erlaubt. Ein Busfahrer kann nach relevanten Verkehrsstraftaten gefragt werden, ein Kassierer nach Vermögensdelikten. Nicht jede Vorstrafenfrage ist unzulässig.
Bei Ausnahmen gilt: schau in den Vertrag, den Tarifvertrag oder die offizielle Stellenbeschreibung, und wenn etwas unklar ist, frag gezielt nach, warum die Information für die Stelle gebraucht wird.
Drei Reaktionen: ausweichen, ansprechen, unwahr antworten#
Du hast im Moment der Frage drei Optionen. Alle drei sind legitim, aber sie haben unterschiedliche Kosten.
Ausweichen. Du bleibst freundlich und vag, lenkst auf die Tätigkeit um. Das ist die Variante mit dem geringsten Risiko für die Beziehung zum Gesprächspartner.
Ansprprechen. Du benennst die Frage als unzulässig und fragst nach dem Bezug zur Stelle. Das ist mutig und ehrlich, kostet aber möglicherweise Sympathiepunkte, und es braucht einen kühlen Kopf.
Unwahr antworten. Bei unzulässigen Fragen darf das nach der Rechtsprechung in der Regel nicht gegen dich verwendet werden. Es bleibt trotzdem ein Risiko, weil du nicht weißt, wie das Gegenüber später reagiert, und weil der Vertrauensbruch dich belasten kann.
Wie klingt Ausweichen konkret?
Fragt dich jemand: Planen Sie in absehbarer Zeit eine Familie?
Antwort: Ich konzentriere mich gerade voll auf den nächsten beruflichen Schritt. Mich interessiert viel mehr, wie die ersten sechs Monate in der Stelle aussehen.
Du hast nichts gesagt, nichts zugegeben, und die Tür zur Fachfrage offen gehalten. Der Gesprächspartner merkt, dass du die Frage gehört hast, ohne dass es eine Szene gibt.
Wie klingt Ansprechen konkret?
Fragt dich jemand: Sind Sie in einer Gewerkschaft?
Antwort: Die Frage überrascht mich, weil sie für die Tätigkeit keine Rolle spielt. Gibt es einen bestimmten Grund, warum das wichtig ist?
Ruhiger Ton. Keine Anschuldigung. Oft kommt dann ein „Entschuldigung, das war ungeschickt", und das Gespräch geht weiter.
Wie klingt eine bewusst falsche Antwort?
Fragt dich jemand: Sind Sie schwanger?
Antwort: Nein.
Kurz, klar, keine Begründung. Wer hier lügt, sollte wissen, dass die Rechtsprechung diese Antwort bei einer unzulässigen Frage schützt, aber dass das Verhältnis zum Arbeitgeber trotzdem belastet sein kann, wenn die Wahrheit später rauskommt.
Bevor du in solche Gespräche gehst#
Übe die drei Reaktionen laut. Nicht im Kopf, laut, mit einer Freundin oder vor dem Spiegel, denn im Moment der Frage hilft dir kein Nachdenken, sondern nur eine vorbereitete Reaktion.
Die Checkliste zur Gesprächsvorbereitung nimmt dir die Angst vor genau diesen Situationen, weil du dort auch schwierige Fragen durchspielst. Und wenn du deinen Lebenslauf ohnehin überarbeitest, prüf ihn vorher mit dem kostenlosen ATS-Check, damit er überhaupt bis zum Gespräch durchkommt.
Wo du dich bewirbst, macht einen Unterschied: Bei aktuelle Stellenangebote findest du gemischte Arbeitgeber, bei den Jobs in Deutschland liegt der Fokus auf dem deutschen Markt mit seinen eigenen Gepflogenheiten bei Tendenzbetrieben.
Wenn es ernst wird#
Manche Fragen sind so offensichtlich übergriffig, dass du nach dem Gespräch überlegst, ob du dort überhaupt arbeiten willst. Das ist eine berechtigte Überlegung, und du darfst sie für dich beantworten, bevor du unterschreibst.
Bei konkreten Fällen: wende dich an eine Beratungsstelle oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die können dir sagen, ob deine Situation unter das AGG fällt und was du tun kannst. Das hier ist keine Rechtsberatung, und die Regeln unterscheiden sich je nach Sachverhalt.
Häufige Fragen#
Darf ich im Vorstellungsgespräch wirklich lügen?
Bei Fragen, die nach der Rechtsprechung unzulässig sind, gilt ein sogenanntes Recht zur Lüge: eine falsche Antwort darf dir in der Regel nicht zum Nachteil gereichen. Das schützt dich im Streitfall, ist aber keine Einladung, im Gespräch generell zu tricksen.
Was zählt als Tendenzbetrieb?
Kirchliche Arbeitgeber, Parteien und bestimmte Verbände mit einer weltanschaulichen oder politischen Ausrichtung können in engen Grenzen mehr fragen, etwa nach der Konfession. Ob dein Arbeitgeber dazugehört, steht im Vertrag oder in der offiziellen Stellenbeschreibung, nicht in der Jobanzeige.
Ist die Frage nach Krankheitstagen im letzten Jahr erlaubt?
Ohne konkreten Bezug zur Tätigkeit ist die Frage nach deiner Krankengeschichte unzulässig. Eine Frage nach körperlicher Belastbarkeit für einen bestimmten Job ist dagegen erlaubt, weil sie die Tätigkeit betrifft.
Was mache ich, wenn die Frage im Smalltalk kommt?
Auch im Smalltalk gelten die Regeln, nur kommen die Fragen dort beiläufig und ohne böse Absicht. Reagiere mit Ausweichen oder Ansprechen, je nachdem, wie viel Energie du in den Moment investieren willst.
An wen wende ich mich bei einem klaren Verstoß?
Eine örtliche Beratungsstelle oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes können dir im Einzelfall sagen, was möglich ist. Die Regeln und Zuständigkeiten unterscheiden sich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz, also schau die passende offizielle Stelle nach.
Schick das der Person, die diese Woche das Interview hat.