Kündigungsfrist als Arbeitnehmer: so rechnest du richtig

JobRise Team6 min read

Du hast unterschrieben, willst raus, und weißt nicht, ob dein letzter Arbeitstag der 15. oder der Monatsschluss wird. Ein falsches Datum kostet dich Geld oder Wochen. Das ist ärgerlich. Also rechnen wir das sauber durch.

Die Grundregel aus § 622 BGB#

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen und läuft zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind 28 Tage, kein Monat, und genau dieser Unterschied verfälscht die meisten Rechnungen. Wer den Kalendermonat nimmt, landet fast immer daneben.

Die vier Wochen gelten für beide Seiten, wenn im Vertrag nichts anderes steht. Du brauchst also keine Zustimmung vom Arbeitgeber, du musst nur die Frist einhalten und den Zugang belegen können. Zustimmung ist irrelevant.

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Rechenbeispiel: Zugang am 10. Oktober#

Der Zugang beim Arbeitgeber startet die Uhr, nicht der Tag, an dem du den Brief abschickst, und deshalb hängt alles an diesem einen Datum. Stell dir vor, dein Arbeitgeber bekommt das Schreiben am 10. Oktober. Vier Wochen später ist der 7. November, und weil das weder der 15. noch ein Monatsende ist, endet das Arbeitsverhältnis zum 15. November.

Jetzt späterer Zugang: kommt die Kündigung am 20. Oktober an, sind vier Wochen später der 17. November, also greift der nächste Stichtag, und das Verhältnis endet zum 30. November. Zehn Tage Unterschied, zwei Wochen mehr Arbeit. Deshalb per Einschreiben mit Rückschein senden oder persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben. Dokumentiere den Eingang.

Wie rechne ich die vier Wochen richtig?

Zähle ab dem Tag nach dem Zugang 28 Tage weiter und prüfe dann, ob dieser Tag der 15. oder der Monatsschluss ist. Wenn nicht, rückt das Ende auf den nächsten Stichtag. Schreib das Datum auf einen Zettel, bevor du unterschreibst. Erst rechnen, dann unterschreiben.

Probezeit ändert alles#

In einer vereinbarten Probezeit, die höchstens sechs Monate dauern darf, können beide Seiten mit zwei Wochen Frist kündigen. Hier gibt es keinen Stichtag wie den 15. oder das Monatsende, das Verhältnis endet einfach 14 Tage nach Zugang, wenn der Vertrag nichts Gegenteiliges sagt.

Zwei Wochen sind ein kurzer Hebel. Nutze ihn, bevor die längeren Fristen greifen. Viele wechseln deshalb in den ersten Monaten so schnell.

Längere Fristen: nur für den Arbeitgeber?#

Nach § 622 BGB verlängern sich die Kündigungsfristen mit der Betriebszugehörigkeit, aber gesetzlich gelten diese längeren Fristen nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber, und dein Vertrag kann sie trotzdem auch für dich als Arbeitnehmer vorsehen. Dann zählt, was dort steht. Tarifverträge können abweichen.

Lies den Vertrag, bevor du rechnest, denn die gesetzliche Staffel ist kein Freibrief für deine eigene Kündigung, wenn dein Vertrag dich schlechter stellt. Im Zweifel zählt der Vertrag, und im Zweifel fragst du jemanden, der Arbeitsrecht macht. Vertrag schlägt Faustregel.

Schriftform oder gar nichts#

Die Kündigung braucht Schriftform mit deiner eigenhändigen Unterschrift, und E-Mail reicht nicht, WhatsApp reicht nicht, ein Fax im Zweifel auch nicht. Ein unterschriebenes Blatt Papier, das beim Arbeitgeber ankommt, trägt sicher. Sonst nichts.

Zugang heißt: das Schreiben liegt in der Sphäre des Arbeitgebers, also im Briefkasten oder auf dem Empfangstisch, und der Tag des Eingangs startet die Frist, nicht der Poststempel. Deshalb dokumentierst du das Datum, etwa mit dem Rückschein. Poststempel egal.

Wenn du unsicher bist, wie du das Schreiben formulierst und welche Angaben reinmüssen, findest du eine Vorlage und die häufigsten Fehler in unserem Text über die Kündigung beim Jobwechsel. Dort steht auch, wie du den Fristabsatz sauber formulierst.

Vertrag zuerst prüfen, dann rechnen#

Bevor du irgendein Datum berechnest, lies deinen Arbeitsvertrag Absatz für Absatz, und achte auf die Kündigungsfrist für dich, auf mögliche Verlängerungen bei Betriebszugehörigkeit und darauf, ob ein Tarifvertrag genannt wird. Erst danach kommt der Kalender. Reihenfolge ist alles.

Wer sich neu bewirbt, sollte den Vertrag beim nächsten Job genauso genau lesen, bevor er unterschreibt, weil eine zu lange Frist dir beim Wechsel später echte Probleme macht. Wenn du schon aktuelle Stellenangebote vergleichst, frag im Gespräch früh nach der Kündigungsfrist im neuen Vertrag. Ein Satz, viel Ärger gespart.

Dein Lebenslauf gehört auch gecheckt, bevor du dich bewirbst: der kostenlosen ATS-Check zeigt dir, ob deine Datei sauber ausgewertet wird. Das hat mit der Frist nichts zu tun, aber mit dem, was nach der Kündigung kommt. Und wer gezielt in Deutschland sucht, startet bei den Jobs in Deutschland.

Aufhebungsvertrag als Alternative#

Manchmal will der Arbeitgeber schneller los, als die Frist es erlaubt, und dann ist ein Aufhebungsvertrag eine Option, weil er das Verhältnis zu einem vereinbarten Datum beendet. Das ist keine Kündigung, sondern eine beidseitige Einigung. Beide müssen unterschreiben.

Vorsicht: ein Aufhebungsvertrag kann Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen, und das willst du vorher wissen. Lass dich beraten, bevor du unterschreibst. Bindend ab Unterschrift.

Österreich und die Schweiz#

Die Regeln hier gelten für Deutschland, und in Österreich wie in der Schweiz gibt es andere Fristen und andere Formvorschriften, die deutlich abweichen. Lies dort den Vertrag und die gesetzlichen Quellen, oder frag eine Beratungsstelle. Nicht auf Deutschland verlassen.

Häufige Fragen#

Wie berechne ich meine Kündigungsfrist im Kopf?

Zähle ab dem Tag nach dem Zugang 28 Tage weiter und prüfe, ob das Ergebnis der 15. oder der Monatsschluss ist. Wenn nicht, verschiebt sich das Ende auf den nächsten Stichtag. Schreib das Datum auf, bevor du den Brief abschickst.

Gilt die Frist ab dem Poststempel oder ab dem Eingang?

Es zählt der Zugang beim Arbeitgeber, nicht der Tag, an dem du den Brief in den Briefkasten wirfst. Deshalb per Einschreiben mit Rückschein senden oder persönlich übergeben. Notiere dir das Datum des Eingangs.

Kann ich in der Probezeit jederzeit kündigen?

In der Probezeit, die höchstens sechs Monate dauert, gilt eine Frist von zwei Wochen für beide Seiten. Einen Stichtag wie den 15. gibt es hier nicht. Danach greift die normale Frist.

Was ist, wenn mein Vertrag längere Fristen vorsieht?

Gesetzlich verlängern sich die Fristen für Arbeitnehmerkündigungen nicht mit der Betriebszugehörigkeit, dein Vertrag kann das aber vorsehen. Dann gilt, was im Vertrag steht. Bei einem Tarifvertrag kann es abweichen, also prüfe beide Quellen.

Reicht eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp?

Nein, die Kündigung braucht Schriftform mit deiner eigenhändigen Unterschrift. E-Mail und WhatsApp sind nicht formwirksam, also lass es lieber. Ein unterschriebenes Papier, das beim Arbeitgeber ankommt, ist der sichere Weg.

Schick das der Person, die diese Woche das Interview hat.